Rechtsprechung
LG Krefeld, 12.03.2008 - 2 O 232/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegend wird ein Anspruch auf Rückgewähr der aufgrund eines Darlehensvertrages geleisteten Zahlungen in der Insolvenztabelle aufgenommen; Aufnahme eines Anspruch auf Rückgewehr der aufgrund eines Darlehensvertrages geleisteten Zahlungen in der Insolvenztabelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 12.03.2008 - 2 O 232/06
- OLG Düsseldorf, 01.12.2008 - 9 U 77/08
- BGH, 01.03.2011 - II ZR 297/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02
Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus LG Krefeld, 12.03.2008 - 2 O 232/06
Die anderslautende Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1997 (NJW 1997, 1069) noch zur Geltung des Haustürwiderrufrechtes steht dem nicht entgegen, diese Entscheidung dürfte vielmehr aufgrund der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2003 (BGH, WM 2003 1762) überholt sein, nach der davon auszugehen ist, dass ein Kapitalanleger nicht in erster Linie den Zweck verfolgt, Mitglied einer Gesellschaft oder eines Verbandes zu werden, sondern dies nur als Mittel zu dem Zweck begreift, seine wirtschaftlichen Ziele zu erreichen. - BGH, 20.01.1997 - II ZR 105/96
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus LG Krefeld, 12.03.2008 - 2 O 232/06
Die anderslautende Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1997 (NJW 1997, 1069) noch zur Geltung des Haustürwiderrufrechtes steht dem nicht entgegen, diese Entscheidung dürfte vielmehr aufgrund der Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2003 (BGH, WM 2003 1762) überholt sein, nach der davon auszugehen ist, dass ein Kapitalanleger nicht in erster Linie den Zweck verfolgt, Mitglied einer Gesellschaft oder eines Verbandes zu werden, sondern dies nur als Mittel zu dem Zweck begreift, seine wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.
- OLG Düsseldorf, 01.12.2008 - 9 U 77/08
Begriff des verbundenen Geschäfts
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. März 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (2 O 232/06) teilweise abgeändert.das Endurteil des LG Krefeld vom 12.03.2008, Az.: 2 O 232/06 aufzuheben und die Klage abzuweisen sowie widerklagend den Kläger zu verurteilen, an ihn 3.763,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.